GEMA will 3,47 Euro pro Blu-ray-Rohling

gefunden am 02.02.2010

*GEMA will 3,47 Euro pro Blu-ray-Rohling
Die Forderung hat sie vor dem Ende eines laufenden Schiedsstellenverfahrens im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dort finden sich auch neue Tarife für CDs und DVDs. Der "Informationskreis Aufnahmemedien" hält die Forderungen für überzogen.*

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ (http://de.wikipedia.org/wiki/Zentralstelle_f%C3%BCr_private_%C3%9Cberspielungsrechte)) verlangt von Herstellern und Importeuren von optischen Speichermedien neue Tarife. Am höchsten fällt die Vergütung für einen Blu-ray-Rohling (25 GByte) aus: Je Stück sollen 3,473 Euro an die GEMA (http://www.gema.de/) abgeführt werden.

Eine Sprecherin des Informationskreises Aufnahmemedien (http://www.informationskreis.com/) erklärte auf Anfrage von ZDNet, dass die von der ZPÜ im Bundesanzeiger kommunizierten Tarife keineswegs das Ergebnis einer Verhandlung darstellen, so wie das im Urheberrecht (Paragraf 12 und 13a UrhWG) gefordert werde. Für zwei Bereiche, Audio-CD und Blu-ray, seien nicht einmal die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erhebung einer Abgabe geklärt. Außerdem seien mit dem Informationskreis Aufnahmemedien darüber bisher keine Verhandlungen geführt worden.

Wie das Fachhandelsblatt Computer Reseller News berichtet (http://www.crn.de/news/showArticle.jhtml;jsessionid=W22ISWF4UZDX3QE1GHRSKHWATMY32JVN?articleID=222600554), ist den Beteiligten offenbar noch völlig unklar, wie die Vergütung entrichtet werden soll. Für die Hersteller dieser Medien verhandelt üblicherweise der Informationskreis Aufnahmemedien mit der ZPÜ. In ihm sind etwa Hama, Imation, Maxell, Panasonic, Philips und Verbatim organisiert.

Auch die von der ZPÜ anvisierten Tarife für die anderen CD- und DVD-Rohlinge hält der Informationskreis Aufnahmemedien für "vollkommen unangemessen". Darüber habe es zwar bereits Verhandlungen gegeben, diese seien aber gescheitert. Derzeit liege der Fall bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts. Mit einer Entscheidung dieser Stelle rechne man nahezu täglich. Sobald diese vorliege, werde sich der Informationskreis Aufnahmemedien offiziell äußern.

Die GEMA beruft sich dagegen im Wesentlichen auf die Paragrafen 54 und 54a der neuen Fassung des Urheberrechtsgesetzes. Die Höhe der Tarife begründete eine GEMA-Sprecherin gegenüber ZDNet mit den Ergebnissen einer Studie der Schiedsstelle.

Der Informationskreis Aufnahmemedien hat seit 1985 einen Gesamtvertrag mit der ZPÜ. Er wurde bei Einbeziehung neuer Produkte immer wieder angepasst und durch Zusatzvereinbarungen ergänzt. Dieser Vertrag wurde jedoch von der ZPÜ nach der Gesetzesnovelle zum 31. Dezember 2008 gekündigt. Wie das Verfahren normalerweise ablaufen sollte, zeigt die Einigung im Mai 2009. Damals einigten (http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_unternehmen_business_einigung_bei_gema_gebuehren_fuer_usb_sticks_story-39001020-41005622-1.htm) sich ZPÜ und Herstellervertretung auf die Höhe der Vergütungssätze für Speicherkarten und USB-Sticks. Demnach ist für diese Speichermedien unabhängig von ihrer jeweiligen Kapazität ein Vergütungssatz von 0,10 Cent pro Stück zu zahlen.


quelle: ZDNet (http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_unternehmen_business_gema_will_3_47_euro_pro_blu_ray_rohling_story-39001020-41526689-1.htm) (Preistabelle in der Quelle)

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Titel: GEMA will 3,47 Euro pro Blu-ray-Rohling
Direkt-Link: http://board.raidrush.ws/showthread.php?t=685835&goto=newpost
Quelle: RR Ineternet

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